Warum ?

Ihre am häufigsten gestellten Frage: Warum?

Bitte lesen Sie sich diese Auszüge aus dem Gesetzbuch bzw. Verordnungen für unsere Erfassungsgeräte durch. Diese kommen nicht vom Hausverwalter, vom Eigentümer, auch nicht vom Abrechner. Das ist gesetzlich so geregelt. Das heißt, wir müssen alle Geräte nach einer bestimmten Zeit tauschen. Positiv daran ist, man hat immer die neuesten Geräte mit der neuesten Technik in der Wohnung. Negativ ist, man muss auch Zeit opfern.

Bestimmungen für Wasser und Wärmezähler

Eichung Wasserzähler – unverzichtbar für Verbraucher

Der Einbau von Wasserzählern und Wärmezählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Zum Verbraucherschutz sind Sie angehalten, ausschließlich Wasseruhren zu verwenden, die geeicht sind. Nach dem Einbau sind Sie verpflichtet, die vorhandenen Zähler in bestimmten Abständen durch geeichte Zähler zu erneuern. Auf unserer Seite klären wir Sie nachhaltig über die Eichpflicht und das Eichgesetz auf.

Die Bestimmungen des Mess- und Eichgesetz – MessEG

Die Eichung eines Wasserzählers ergibt sich aus dem Mess- und Eichgesetz – MessEG . Die Gesetzgebung soll den Verbraucher schützen, indem manipulierte Zähler für Kalt- und Warmwasser aus dem Verkehr gezogen werden. Jedes Messgerät, welches im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, muss MID konform (Neue Eichrichtlinie) sein. Gleichzeitig sind nur solche Messgeräte zu verwenden, die den Wasserverbrauch als Kubikmeter und den Wärmeverbrauch als Kilowattstunde ausweisen. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Kaltwasserzähler, Wärmezähler, Warmwasserzähler und Zähler zur Messung des Strom- und Gasverbrauchs heute der Eichpflicht. Auch in selbst genutzten Eigenheimen ist der Einbau von einem geeichten Zähler vorgeschrieben, da der geschäftliche Verkehr zwischen dem Hausbewohner und dem Versorger stattfindet. In Mietobjekten ist der Einbau eines Wasserzählers, der geeicht ist, ein unverzichtbarer Bestandteil um die Verbrauchsabrechnungen korrekt erstellen zu können.

Welche Vorgaben für Zähler ergeben sich aus der Eichpflicht?

Die wichtigste Bestimmung ist, dass Sie ausschließlich eichfähige und bereits geeichte (MID konforme) Wasserzähler und Wärmezähler verbauen dürfen. In Wohnanlagen ist der Versorger dazu verpflichtet, auf die Eichgültigkeit der Zähler zu achten und diese regelmäßig zu prüfen. Eine vorschriftsgemäße Eichung/Zulassung nach MID der Zähler können ausschließlich eine staatlich anerkannte Prüfstelle sowie die Eichbehörde ausführen. Falls eine Prüfstelle in Anspruch genommen wird, tritt die Beglaubigung der Wasserzähler anstelle der Eichung. Sie erkennen, ob ein Wasserzähler geeicht ist an verschiedenen Stempeln, die auf der Eichung vermerkt sind. Obwohl die Stempel auf dem Wasserzähler je nach Behörde variieren, besitzen sie eine Gemeinsamkeit. Sie bestehen stets aus dem CE Kennzeichen, der Jahreszahl  M19 und einer Zahlenkombination der Prüfstelle. Diese Zahl  ist in der fortwährenden Verwendung der Zähler von großer Bedeutung.

Die Eichfristen der Wasserzähler in Deutschland

Die Eichung/Zulassung eines Wasserzählers, eines Wärmezählers und weiteren Messgeräten gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre. Zähler, die zur Messung von Warmwasser und Wärme vorgesehen sind, müssen nach fünf Jahren erneuert oder neu geeicht werden. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres. Eine im Januar 2012 eingebaute geeichte Wasseruhr (kalt) dürfte also bis zum 31.12.2018 verwendet werden. Die Verwendung eines Messgeräts, das nicht geeicht wurde, oder von einem Zähler mit abgelaufener Eichfrist ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Achten Sie beim Kauf auf eichfähige Zähler

Nicht jeder Wasserzähler ist für eine Eichung / Zulassung geeignet. Nur Zähler und Wasseruhren mit einer EWG-Zulassung oder einer nationalen Zulassung ( MID ) und der sich hieraus ergebenden Kennzeichnung sind für die Beglaubigung vorgesehen.  Je nach Modell können Sie die Wasserzähler zur Erstinstallation in Neubauten nutzen oder sie als Tauschgeräte für veraltete Wasserzähler verwenden. Mit der Eichung der Wasserzähler und dem Einbau geeichter Messgeräte beachten Sie den Verbraucherschutz und stellen sicher, dass der tatsächliche Verbrauch in die Abrechnung einfließt.

Immer mehr kommen in diesen Bereich Unterputz Montageblöcke mit entsprechenden Messkapseln zum Einsatz.

Eichgültigkeitsdauer

 

Die Eichung von Messgeräten hat nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer Gültigkeit. In der heute gültigen Mess- und Eichverordnung MessEV wird nur noch der Begriff Eichfrist verwendet.

Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen (zum Beispiel im eichpflichtigen Warenverkehr, im Handel oder in der Medizin), dürfen nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer für diese Zwecke verwendet werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz MessEG und die Mess- und Eichverordnung MessEV (früher das Eichgesetz und die Eichordnung).

Je nach Messgeräteart beträgt die Eichgültigkeitsdauer zum Beispiel 6 Jahre für Kaltwasserzähler, 5 Jahre für Warmwasserzähler, 16 Jahre für Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (mit Läuferscheibe), 8 Jahre für Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk, 1/2 Jahr für Atemalkoholmessgeräte, für Balgengaszähler G4 – G6 8 Jahre, G10 12 Jahre, ab G16 16 Jahre etc. Die Eichfrist ist in der MessEV Anlage 7 zu §34 („Eichfrist“) festgelegt.

Das Eichjahr, in dem ein eichpflichtiges Messgerät durch das Eichamt oder durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht wurde, wird durch die beiden Ziffern auf dem Hauptstempel angegeben. Es muss nicht mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen und wurde früher auch als Beglaubigungsjahr bezeichnet. Nach Ende des Eichjahrs beginnt die Eichgültigkeitsdauer zu laufen, d. h. ein im Jahr 2010 geeichtes Messgerät mit 6 Jahren Eichgültigkeitsdauer darf bis Ende 2016 verwendet werden.

Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann (ggf. mehrfach) verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen. Bei bestandener Stichprobenprüfung verlängert sich die Eichgültigkeit um jeweils die halbe Eichgültigkeitsdauer (z. B. um weitere 3 Jahre bei Wasserzählern), ohne dass dies am Messgerät selbst erkennbar ist.

Ab November 2016 werden im Bereich der Verbrauchsmessung (Gas, Strom, Wasserzähler) nur noch MID-konforme Messgeräte in Verkehr gebracht. Der Begriff ‚Eichung‘ wird hier durch „MID-Konformitätserklärung‘ ersetzt, das Jahr des Inverkehrbringens entspricht dem Eichjahr. Die Jahreszahl der Konformitätserklärung bzw. Herstellung ist nach dem CE-Zeichen umrandet auf dem Zifferblatt aufgedruckt, die Eichfrist beginnt jedoch erst mit der Inverkehrbringung.

 

Eichpflicht für Energie- und Wasserzähler

 

(dmb) Nach dem Gesetz müssen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn mit ihrer Hilfe Energie und Wasser abgerechnet wird. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Abrechnung zwischen Vermieter und Mietern handelt oder um die Abrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Nach dem Eichgesetz richtet sich auch die Gültigkeitsdauer der Eichung für die einzelnen Messgeräte:

  • Wärmemengenzähler 5 Jahre
  • Warmwasserzähler 5 Jahre
  • Kaltwasserzähler 6 Jahre
  • Balgengaszähler 8 Jahre
  • Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk 8 Jahre

 

(mit Induktionswerk, Läuferscheibe 16 Jahre)

 

 

Wurde beispielsweise ein Kaltwasserzähler im Jahre 2002 geeicht, dann beginnt die Gültigkeitsdauer Ende des Jahres 2002 und endet 6 Jahre später, am 31. Dezember 2008. Dann muss eine erneute Eichung erfolgen, oder das Messgerät muss ausgetauscht werden.

 

Setzt ein Vermieter ungeeichte Messgeräte ein oder Messgeräte, bei denen die Eichfrist überschritten ist, kann dies nach Angaben des Mieterbundes eine Ordnungswidrigkeit sein und eine Geldbuße nach sich ziehen. Die Abrechnung selbst wäre fehlerhaft und müsste nicht akzeptiert werden.

Keine eichpflichtigen Messgeräte sind Heizkostenverteiler, sowohl nach dem Verdunstungsprinzip als auch elektronische Verteiler.